Informationen
für Anlieger*innen

Koblenz feiert drei Tage den Sommer.
rund um das Veranstaltungsgelände
Auch in diesem Jahr erwarten wir bis zu 150.000 Gäste aus aller Welt bei uns in Koblenz. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren, ist es notwendig, für dieses Wochenende Anpassungen an der Verkehrsführung vorzunehmen.
Wir haben die betroffenen Bereiche in verschiedene Zonen aufgeteilt, für die gesonderte Regeln gelten.
Die detaillierten Regeln für die einzelnen Bereiche finden Sie im Anschluss.
Wir danken Ihnen dafür, dass Sie durch Ihre Kooperation dazu beitragen, das Koblenzer Sommerfest zu einem sicheren und unbeschwerten Erlebnis für unsere Bürgerinnen und Bürger und ihre vielen Gäste zu machen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zone 1 (in der Karte: Orange)
„Veranstaltungsgelände“
Sperrung von Montag, 04.08. 07.00 Uhr – Dienstag, 12.08.2025 18.00 Uhr. Das Befahren der Zone 1 ist nur mit einer gültigen Durchfahrtsgenehmigung des Veranstalters möglich.
Alle folgenden Einschränkungen für die Zonen 2– 4 gelten für die folgenden Sperrzeiten:
Sperrungen von Freitag, den 08.08.2025 auf Samstag:16.00 bis 02.00 UhrSperrungen von Samstag, den 09.08.2025 auf Sonntag:16.00 bis 02.00 UhrSperrungen am Sonntag, den 10.08.2025:12.00 bis 18.00 Uhr
Zone 2 (in der Karte: Gelb)
Peter-Altmeier-Ufer, Rheinzollstraße, Kastorstraße, teilweise Stresemannstraße
„Autofreie Zone“
Vollsperrung – keine Einfahrt möglich
Zone 3 (in der Karte: Lila)
Kastorpfaffenstraße, teilweise Kastorstraße, Kastorhof, Am Alten Hospital, teilweise Rheinstraße
„Eingeschränkt Autofreie Zone“
Keine Durchfahrt für PKW, Busse und Taxen.
Zufahrtsberechtigt sind (auch zu den oben genannten Sperrzeiten):
- Inhaber*innen eines Anwohnerparkausweises: Parkzone 1, 2 und 3
- Inhaber*innen einer Veranstalter-Durchfahrtsgenehmigung „Zone 3“
- Mobiler Pflegedienst
- Altstadtexpress
Zone 4 (in der Karte: Blau)
Bereich Reichenspergerplatz, Regierungsstraße, Im Vogelsang
„Eingeschränkt Autofreie Zone“
Keine Durchfahrt für PKW, Busse, Taxen und den Altstadtexpress.
Zufahrtsberechtigt sind (auch zu den oben genannten Sperrzeiten):
- Inhaber*innen eines Anwohnerparkausweises: Parkzone 3
- Inhaber*innen einer Veranstalter-Durchfahrtsgenehmigung „Zone 4“
- Mobiler Pflegedienst
- Inhaber*innen eines Behindertenausweises zu ausgewiesenen Parkflächen (bis Kapazität erreicht)
Hinweis für Anwohner*innen mit privatem Parkplatz (ohne Anwohnerparkausweis):
Bitte melden Sie sich unter rheininflammen@koblenz-touristik.de. Nach Erbringung eines entsprechenden. Nachweises erhalten Sie eine Durchfahrtsgenehmigung, sodass die Zufahrt zu Ihrem Parkplatz auch während der genannten Sperrzeiten auf der Rückseite möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass es über Rhein in Flammen ® auch zu Halte- und Parkverboten in den oben genannten Bereichen kommt/kommen kann.
Hinweis für Hotels und geschäftliche Anlieger:
Informationen zu Durchfahrtsgenehmigungen erhalten Sie unter rheininflammen@koblenz-touristik.de
Erreichbarkeit der Bereiche im Veranstaltungszeitraum:
Wir haben uns bemüht, Rhein in Flammen ® jederzeit einfach und sicher ohne Auto erreichbar zu machen.
Alle Hinweise zu Park & Ride, Sonderzügen, der Anreise mit dem Bus und die zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Fahrräder finden Sie zeitnah unter An- & Abreise.
Für Rückfragen steht Ihnen der Telefonservice der Stadt Koblenz unter 0261-129-0 oder der Behördennummer 115 zur Verfügung.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr